Kontrollen

Chloe
Beiträge: 1
Registriert: Di 20. Jun 2023, 13:04

Kontrollen

Beitrag von Chloe »

Hello, ich bin dieses Jahr das erste Mal dabei und die Vorfreude wird jeden Tag größer. :)

Ich wollte gerne wissen, wie es mit den Kontrollen aussieht. Sind diese so streng wie bei anderen Festivals?

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Camping- und Festivalgelände nicht wirklich getrennt voneinander, korrekt? Also da kommt man durch, ohne kontrolliert zu werden?

Wenn man mal auswärts unterwegs ist (zB einkaufen in Rechlin), muss man dann wieder durch Kontrollen, wenn man zurück auf das Gelände möchte?

Und wie sieht es mit dem Polizeiaufgebot VOR dem Gelände aus, wird man bei Ankunft verstärkt kontrolliert, wenn man zB mit dem Bassliner anreist?

Lieben Dank schonmal für die Antworten. ♥
Chimay
Beiträge: 106
Registriert: Mo 11. Apr 2022, 12:21

Re: Kontrollen

Beitrag von Chimay »

Bei an und Abreise sind mit massiven Kontrollen zu rechnen. Die hatten auch schon Röntgengeräte vor Ort und haben dort Taschen etc durchgeschoben.

Auch sind sehr viele Anwohner beim hin und herfahren mehrmals angehalten worden, die Kontrollen sind Teil-weise auch in lärz direkt. Also auch beim Einkaufen, ja.

Bassliner wurden bisher nicht kontrolliert, außer in Hamburg bei Anreise.

Letztes Jahr gab es wohl auch am Bahnhof Neustrelitz Hunde und Kontrollen.

Es gibt keine Kontrollen zwischen Campingplatz und Festivalgelände, das ist korrekt. Die Polizeistation vor Ort scheint sich dich letzten beiden Jahre auch ziemlich defensiv zu verhalten.
Makki
Beiträge: 39
Registriert: Fr 24. Jun 2022, 11:11

Re: Kontrollen

Beitrag von Makki »

Kontrollen innerhalb des Festivals hast du gar nicht.
Du kannst zwischen deinem Zelt und den Bühnen mitnehmen was du möchtest. Du hast komplette Narrenfreiheit sobald du das Gelände betreten hast.
nantalos
Beiträge: 104
Registriert: Fr 30. Jul 2021, 08:54

Re: Kontrollen

Beitrag von nantalos »

Kommt drauf an was du mit Kontrollen meinst. War noch nie auf anderen Festivals.

Die Polizei zieht öfter Autos ein Stücken vor dem Festival raus. Mit Drogenhunden eigentlich immer, manchmal wie vorher schon geschrieben auch mit so Röntgengeräten usw.
Bassliner Busse und die Schuttlebüsse werden eigentlich nicht mehr kontrolliert.

Beim Ankommen aufm Gelände wird halt dein Ticket und Ausweis kontrolliert. Dann bekommst du dein Festivalbänsel ums Handgelenk.
Und dann wird nur noch dieses Festivalbänsel kontrolliert. Meistens nur visuell (also kurz Mal hochhalten im vorbei gehen) aber manchmal auch etwas genauer (fassen einmal kurz an den Verschluss vom Bänsel, je nachdem wie geübt die Menschis sind geht das auch im vorbei gehen).
Taschen werden nicht aufm Gelände kontrolliert. Auch nicht wenn du vom Gelände weg bist.
Maddie
Beiträge: 9
Registriert: Sa 25. Jun 2022, 17:09

Re: Kontrollen

Beitrag von Maddie »

Genau, ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Es gibt zwei mögliche Arten von Kontrollen die von dir gemeint sein könnten :D: Polizeikontrollen und die Kontrollen auf dem Campingplatz bzw. Gelände.

Polizeikontrollen bei An- und Abreise sind massiv.

Wenn du dich zwischen dem Campingplatz und dem Gelände bewegst gibt es keine Kontrollen. Anders als auf vielen anderen Festivals kannst du ohne Probleme beispielsweise etwas zu Trinken, Essen, Deo oder was auch immer mitnehmen.
Tanzbar
Beiträge: 40
Registriert: Mi 8. Mai 2019, 05:22

Re: Kontrollen

Beitrag von Tanzbar »

Was trotzdem nicht geht auf dem Festival- Campinggelände:

- Nazi /Faschkram
- Feuerwerk

unerwünscht:

-Nationalsymbole
abraqadaver
Beiträge: 2
Registriert: Di 20. Jun 2023, 14:40

Re: Kontrollen

Beitrag von abraqadaver »

Weiß jemand aus Erfahrung, wie die Polizeikontrollen ablaufen? Stimmt es, dass jeder, der ausgesondert wird, einem Drogentest unterzogen wird? Oder nur, wenn ein dringender Verdacht besteht, unter Einfluss zu stehen? Oder muss man wirklich nur mindestens ein paar Wochen sauber sein, um mit einem Speichel-/Urin-/Bluttest nichts mehr nachweisbar zu haben.
McShu
Beiträge: 13
Registriert: Di 4. Jul 2017, 12:00

Re: Kontrollen

Beitrag von McShu »

Das würde mich auch interessieren. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf der Fahrzeuge durchsucht werden können? Bzw. reicht der Fusion-Besuch als begründeter Verdachtsmoment, wenn ansonsten kein auffälliges Verhalten oder Ähnliches vorliegt?

Wir sind hin und her gerissen zwischen Selbstversorgung und den Kauf vor Ort… mit letzterem haben wir die Qualität betreffend leider nicht so super gute Erfahrungen gemacht.
Andre_
Beiträge: 17
Registriert: Mo 4. Jul 2022, 19:46

Re: Kontrollen

Beitrag von Andre_ »

Ich zitiere hier mal aus der Fusion Telegramm Gruppe:
Der Text ist nicht von mir, aber gut recherchiert.

Kleine Rechtslehre für die An- und Abfahrt falls ihr von der Polizei angehalten werdet. Gilt natürlich für den Bassliner aber auch für private Fahrzeuge von Euch.

1. Frage nach der Ermächtigungsgrundlage.

Dadurch stellen sich bereits die Weichen. Es kommt darauf an, ob die Polizei im Wege des Gefahrenabwehrrechts oder des Strafrechts handelt.

Gefahrenabwehrrecht: SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetz Meck-Pomm, sowie bundesweite Verwaltungsvorschriften sowie bei der Bundespolizei das BPolG etc)

Strafrecht: StPO und StGB etc


Alternative 1: Handeln im Sinne der Strafverfolgung, also Strafrecht:

2. Wenn die Beamten Maßnahmen im Wege der Strafverfolgung ankündigen, namentlich Durchsuchung von Personen und Gepäck, widersprichst Du zunächst.
Rechtswirkung hat dies zwar grundsätzlich nicht, es verzögert aber, und kann zu Beweisverwertungshindernissen führen.

3. Sodann sollte sich JEDER einzeln benennen lassen, welches Delikt ihm vorgworfen wird/ warum er tatverdächtig ist.

Es gibt keinen Generaltatverdacht oder einen Kollektivtatverdacht oder ähnliches. Für eine solche Ahndung gibt es bestimmte Delikte im StGB, in denen berücksichtigt ist, dass eine Gruppe/Kollektiv/Bande gehandelt hat. Eine allgemeine Aussage (zB„Verdacht auf Begehung von Straftaten“) reicht nicht aus! Im Zweifel freundlich ausdiskutieren, den Vorwurf schriftlich protokollieren lassen und als letzte Instanz nach dem Einsatzleiter (oder Polizeipräsidenten von Neubrandenburg :lol: ) fragen.

Zudem sollte sich jeder einzeln belehren lassen. Denn ab dem Moment in dem die Polizei Dir gegenüber einen Tatverdacht äußert, bist Du Beschuldigter.

Als Beschuldigter hast Du das Recht auf einen Anwalt. Seit 2017 gilt dies auch für polizeiliche Vernehmungen (§ 163a Abs.4, 168c Abs.1 und Abs.5 StPO).

Du solltest also keine Anweisungen der Polizei ohne freundlichen Protest befolgen oder Äußerungen abgeben, bis Dein Anwalt eintrifft. Also kann erst mal jeder Busreisende zum Handy greifen und dann kann die Polizei warten bis die Anwälte eines jeden Passagiers eingetroffen sind. Solltest Du keinen Anwalt Deines Vertrauens haben, müssen die Beamten Dir entsprechende Mittel zur Verfügung stellen (zB ein Telefonbuch) damit Du einen Anwalt konsultieren kannst. Im übrigen muss die Polizei Dich auch darüber belehren, dass du das Recht auf einen Anwalt hast.


Alternative 2: Handeln im Sinne der Gefahrenabwehr
Auch hier gilt, lasst euch genau auf eure Person bezogen, erläutern, welche Gefahr denn abgewehrt werden soll.

Damit ein Eingriff im Sinne des Gefahrenabwehrrechts rechtmäßig ist, muss eine konkrete Gefahr vorliegen, d.h. ein Sachverhalt bei dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines konkreten Schadens zu rechnen ist. Eine abstrakte Gefahr reicht grundsätzlich nicht aus.

Nach dem SOG Meck-Pomm darf eine Person oder Sachen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Sicherstellung erfolgen muss (zB Waffen wegen Verstoß gegen das WaffenG) s. §§ 53 SOG Meck-Pomm.
Hinreichend konkret darlegen, um was es bei DIR geht.

Hier gilt gleichfalls widersprechen.

Durchsuchungen Deiner Person dürfen nur durch Personen des gleichen Geschlechts erfolgen (§ 54 SOG).

Im Gefahrenabwehrrecht bist Du kein Beschuldigter, allenfalls Störer, sodass das Recht auf einen Anwalt hier nicht greift.

Sollte die Polizei die Kontrolle des Busses und der Passagiere mit einem Verdacht hinsichtlich des Busfahrers begründen, ermächtigt dies nicht zur Passagierkontrolle oder Gepäckkontrolle. In der Regel geht es bei den Busfahrern um die Lenkzeiten etc und somit um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Und für beides gilt: Schreibe Dir die Dienstnummern auf.
Partybombe
Beiträge: 563
Registriert: Fr 8. Jan 2016, 17:19

Re: Kontrollen

Beitrag von Partybombe »

abraqadaver hat geschrieben: Di 20. Jun 2023, 23:26 Weiß jemand aus Erfahrung, wie die Polizeikontrollen ablaufen? Stimmt es, dass jeder, der ausgesondert wird, einem Drogentest unterzogen wird? Oder nur, wenn ein dringender Verdacht besteht, unter Einfluss zu stehen? Oder muss man wirklich nur mindestens ein paar Wochen sauber sein, um mit einem Speichel-/Urin-/Bluttest nichts mehr nachweisbar zu haben.
Das ist ein grosses Thema und kann leider nicht in ein paar Sätzen abgehandelt werden.
Was die Bullen alles dürfen weiss ich so genau auch nicht. Dazu sollte sich eine Fachperson äussern.
Ich gehe aber davon aus, dass sich die Bullen, wenn sie den wollen, ihre Richtlinien grösstmöglich
ausnützen.

Das mit dem "sauber sein" ist bei jeder Substanz wieder anders.
Bei gewissen Substanzen wird bei den Test die Substanz gesucht,
bei Anderen deren Abbauprodukte. Wie lange ein Abbauprodukt im
Körper verweilt ist sehr unterschiedlich. THC bleib erstaundlich lange.
Einige Drogenberatungsstellen haben entsprechende Tabellen.
Ev. bekommst dort mehr Infos.
Gesperrt