...und die AGB (
http://www.fusion-festival.de/x/agb/):
AGB für das Fusion-Festival 2012
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Kulturkosmos Müritz e.V., Am Flugplatz, 17248 Lärz (im Folgenden “Kulturkosmos”) und registrierten Kaufinteressent_innen für bzw. Käufer_innen von Eintrittskarten des von Kulturkosmos veranstalteten Fusion-Festivals 2012.
Kauf eines Tickets
Kulturkosmos verkauft die Tickets für das Fusion-Festival 2012 nicht direkt, sondern verlost Optionen zum Kauf unter registrierten Kaufinteressent_innen.
Kaufinteressent_innen für ein Festivalticket müssen sich in der Zeit vom 01.12.2011 bis 14.12.2011 über die Webseite des Festivals, abrufbar unter
http://www.fusion-festival.de (im Folgenden “Fusion-Festival-Webseite”), unter Angabe ihres korrekten Namens, einer gültigen E-Mail-Adresse und einer Lieferadresse registrieren. Kaufinteressent_innen können sich nur einmal und nur unter ihrem eigenen Namen registrieren lassen. Mehrfachregistrierungen und Falschangaben führen zum Ausschluss des Kaufinteressenten/ der Kaufinteressentin sowie zur Sperrung dadurch erworbener Tickets. Durch die Registrierung entsteht kein Anspruch auf den Erwerb eines Tickets. Der Rechtsweg ist insofern ausgeschlossen.
Am 18.12.2011 werden in einer 1. Verlosung unter allen registrierten Bewerber_innen die Kaufoptionen für sämtliche Karten verlost. Die Gewinner_innen werden bis zum 19.12.2011 per E-Mail unter ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse über ihre Kaufoption für ein Ticket informiert. Dieses Angebot zum Kauf eines Tickets können alle Gewinner_innen durch Überweisung des Kaufpreises bis zum 16. Januar 2012 auf das angegebene Konto des Kulturkosmos unter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks annehmen. Die Kaufoption ist nicht übertragbar. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kulturkosmos an das Angebot zum Kauf eines Tickets nicht mehr gebunden. Bei der Überweisung des Kaufpreises ist der Verwendungszweck zwingend anzugeben, damit der Kulturkosmos die Zahlung einem Gewinner bzw. einer Gewinnerin zuordnen kann.
Tickets von Gewinner_innen der 1. Verlosung, die ihre Kaufoptionen nicht wie in Ziffer 1.3 beschrieben ausgeübt haben, werden am 10.03.2012 in einer 2. Verlosung, dem “Bingo”, unter den Verlierer_innen der 1. Runde verlost. Die Gewinner_innen der 2. Verlosung werden bis zum 15.03 2012 per E-Mail unter ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse über ihre Kaufoption für ein Ticket informiert. Sie erhalten am 02.05.2012 per E-Mail ein PDF-Dokument, welches durch einen Barcode auf Ihren Namen personalisiert ist. Die Gewinner_innen des Bingo können damit am Festivaleingang (an der “Botschaft”) gegen Vorlage dieses PDF-Dokuments und ihres Personalausweises, Passes oder Führerscheines ein Ticket kaufen. Die Bezahlung dieses Tickets erfolgt nicht durch Überweisung, sondern in bar. Auch die aufgrund des Bingo erhaltene Option zum Kauf eines Tickets ist nicht übertragbar.
Lieferung der Tickets / Verlust eines Tickets
2.1 Die Tickets der 1. Verlosung werden den Käufer_innen bis zum 02.05.2012 per Einschreiben an die bei der Registrierung angegebene Lieferadresse gesendet.
2.2 Gewinner_innen des Bingo erhalten kein Ticket per Post, sie können ein Ticket an der Botschaft am Festivaleingang gegen Vorlage des am 02.05.2012 per E-Mail erhaltenen PDF-Dokuments und ihres Personalausweises, Passes oder Führerscheines gegen Barzahlung kaufen.
2.3 Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines neuen Tickets.
Personalisierung der Tickets, Ticketbörse, Übertragung und Umschreibung auf eine andere Person
3.1 Die Tickets für das Fusion-Festival 2012 werden personalisiert ausgegeben, sind also dem/der Käufer_in durch Aufdruck des bei der Registrierung angegebenen Namens auf dem Ticket namentlich zugeordnet. Der/die Karteninhaber_in muss sich am Einlass durch Vorlage eines Personalausweises, Passes oder Führerscheines entsprechend ausweisen können. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur für eine Person, die das Ticket gemäß diesen AGB erworben hat und deren Name auf dem, auf der Rückseite des Tickets aufgeklebten Aufkleber, abgedruckt ist.
3.2 Ein_e Käufer_in kann seine/ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Kulturkosmos (und damit auch das Recht, Zutritt zu der Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, wenn der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten (insbesondere der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten) an die Stelle des Käufers/der Käuferin in den Vertrag mit Kulturkosmos eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von Kulturkosmos, die hiermit unter den in Ziffer 3.3 genannten Einschränkungen erteilt wird, sowie eine wirksame Umschreibung im Sinne von Ziffer 3.4 voraus.
3.3 Aus Gründen der Fairness, der Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Kulturkosmos und des Fusion-Festivals zu vermeiden, wird die Zustimmung von Kulturkosmos zum Eintritt eines Dritten in den Vertrag gemäß Ziffer 3.2 dieser AGB in folgenden Fällen nicht erteilt:
bei einer gewerblichen und/oder kommerziellen Weitergabe oder Veräußerung eines Tickets;
bei einer Veräußerung eines Tickets, um Gewinn zu erzielen;
bei einer Veräußerung eines Tickets über eine andere (einschließlich Internetauktionshäuser) als die vom Kulturkosmos unter der Fusion-Festival-Webseite eingerichtete Ticketbörse;
bei einer Veräußerung eines Tickets zu einem Preis, der den originalen Ticket-Preis in Höhe 70,- € pro Ticket, zzgl. 10,- € Müllpfand und zzgl. 4,- € Portogebühren (Inlandszustellung) bzw. 9,- € (Auslandszustellung), also insgesamt 84,- € (Inlandszustellung) bzw. 89,- € (Auslandszustellung) übersteigt;
bei einer Veräußerung eines Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere auf deren Ziffer 3.
In den vorgenannten Fällen ist das Anbieten und das Weiterveräußern der Tickets verboten und führt zur Sperrung des Tickets und Versagung des Zugangs zum Festival.
3.4 Umschreibung der Tickets auf eine andere Person:
Die Umschreibung eines Tickets auf eine andere Person kann ausschließlich durch Kulturkosmos erfolgen. Der Prozess zur Umschreibung schließt sich entweder automatisch an einen Kauf über die Ticketbörse auf der Fusion-Festival-Webseite an oder kann über das auf dieser Webseite unter der Rubrik “Ticketumschreibung” abrufbare Online-Formular eingeleitet werden. Hierbei muss der/die Zweitkäufer_in die AGB für das Fusion-Festival 2012 akzeptieren.
Für die Umschreibung wird eine pauschale Bearbeitungs-und Portogebühr in Höhe von 10,- € (”Umschreibegebühr”) erhoben, welche von dem/der Zweitkäufer_in nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf das in dieser bezeichnete Konto von Kulturkosmos zu überweisen oder bei Ankunft am Festivalgelände (an der “Botschaft”) bar zu entrichten ist. Bei der Überweisung der Umschreibegebühr ist zwingend der in der Bestätigungs-E-Mail ebenfalls mitgeteilte Verwendungszweck anzugeben, damit Kulturkosmos die Überweisung zuordnen kann.
Geht die Zahlung bei dem Kulturkosmos bis zum 15. Juni 2012 ein, übersendet Kulturkosmos dem/der Zweiterwerber_in einen Namensaufkleber per Post, welcher auf dem Ticket über den Namen des/der Erstkäufer_in aufzukleben ist. Wird der Prozess der Umschreibungen nach dem 10. Juni eingeleitet, muss die Umschreibegebühr bei Ankunft auf dem Festival an der “Botschaft” in bar entrichtet werden, um einen gültigen Aufkleber zu erhalten. Hierzu ist dort ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass oder Führerschein) des/der Zweiterwerber_in sowie das PDF-Dokument vorzuzeigen, das der/die Zweiterwerber_in mit der die Umschreibung bestätigenden E-Mail erhalten hat.
3.5 Tickets können auf der unter der Fusion-Festival-Webseite eingerichteten Tauschbörse angeboten bzw. gekauft werden. Das Anbieten und der Kauf eines Tickets über andere Internetplattformen (einschl. Internetauktionshäuser) ist untersagt und führt zur Ungültigkeit bzw. Sperrung des Tickets. Ein Vertrag über den Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen dem/der Erst- und dem/der Zweitkäufer_in des Tickets zustande. Für die Übergabe bzw. Übersendung des Tickets an den/die Zweitkäufer_in ist der/die Erstkäufer_in verantwortlich. Soweit der/die Zweitkäufer_in die in diesen AGB geregelten Bestimmungen akzeptiert und einhält, wird das Ticket gemäß dem vorstehenden Prozedere auf ihn bzw. sie gegen Zahlung der in Ziffer 3.4 genannten Umschreibegebühr umgeschrieben. Das Recht auf Einlass zum Festival erwirbt der/die Ticketkäufer_in erst durch eine Umschreibung auf seinen bzw. ihren Namen.
Rücktrittsvorbehalt bei Verstoß gegen die AGB
Kulturkosmos behält sich im Falle des Verstoßes gegen die AGB durch eine bzw. einen Ticketkäufer_in vor, auch nach Zahlungseingang vom Ticketverkauf zurückzutreten. Die Tickets werden auch in diesem Fall gesperrt und dem/der jeweiligen Karteninhaber_in wird der Zugang zum Festival versagt. Weitergehende Rechte des Kulturkosmos, insbesondere ein Recht auf Schadenersatz, auf Sperrung von Tickets und auf Versagung des Zugangs zu dem Festival, bleiben davon unberührt.
Sonstiges
Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachschäden, soweit nicht der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig für die Schäden verantwortlich ist oder es sich um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.
Film-, Photo- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Festivalgelände ausschließlich zur privaten Verwendung erlaubt. Wer Film-, Photo- oder Tonaufnahmen für öffentliche Medien (Radio, Fernsehen, Internet) oder andere professionelle Zwecke erstellt, wer diese öffentlich verbreitet, verkauft oder publiziert, verstößt gegen unsere geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort (z.B. das Veranstaltungsgelände sofort verlassen) als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Wir behalten uns bei Verstößen gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.