Ich glaube mittlerweile du trollst nur rum, aber ein Versuch noch.F.D.I.O. hat geschrieben: Di 2. Jul 2024, 15:39 Hast du das Zitat aus deinem Artikel gelesen? Wenn man auf einer Großveranstaltung ist, darfst du fotografiert werden. Steht doch in deinem Artikel. Ob du, ich oder sonstwer dieses gut findet oder nicht.
Ja habe ich, aber du verstehst den Satz falsch auch bei Versammlungen darf man nur als Teil des Ganzen als "Beiwerk" fotografiert werden. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall sondern es wird fotografiert weil es ggf. Lustig oder peinlich oder auch toll aussieht. Wenn es gemacht wird weil irgendwas "lustig" oder"peinlich" ist kann man auch gleich wieder über kompromittierenden Inhalt sprechen, im Einzelfall halt vom Richter zu bewerten.
Hier auch nochmal mit Beispielen :
https://www.skala-campus.org/artikel/fo ... en-regeln/