Ich glaube mittlerweile du trollst nur rum, aber ein Versuch noch.
Ja habe ich, aber du verstehst den Satz falsch auch bei Versammlungen darf man nur als Teil des Ganzen als "Beiwerk" fotografiert werden. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall sondern es wird fotografiert weil es ggf. Lustig oder peinlich oder auch toll aussieht. Wenn es gemacht wird weil irgendwas "lustig" oder"peinlich" ist kann man auch gleich wieder über kompromittierenden Inhalt sprechen, im Einzelfall halt vom Richter zu bewerten.
Hier auch nochmal mit Beispielen :
https://www.skala-campus.org/artikel/fo ... en-regeln/