CptKriechstrom hat geschrieben: ↑So 14. Jan 2024, 23:49
Die CO2 Argumentation scheint mir völlig aus der Luft gegriffen ...
Nicht nur das, die Fahrzeuglänge und das Gewicht sind im Allgemeinen nicht direkt kausal miteinander verbunden.
Die Fahrzeuglänge allein ist nicht unbedingt die ausschlaggebende Größe für Bodenbelastung und eine Begrenzung
auf 6,5 Meter möglicherweise nicht die effektivste Methode ist, um Bodenbelastung zu kontrollieren.
Ein Fahrzeug mit mehr Rädern kann die Last besser verteilen und den Druck auf den Untergrund reduzieren.
LundiMcPuffin hat geschrieben: ↑Mi 10. Jan 2024, 12:50
In der FAQ steht ja, das die langen Luxusliner Probleme mit den Wegen durch ihr Gewicht machten. Also 7,5t Unimog oder Expeditionsfahrzeug kürzer als 6,5 m geht dann ja weiterhin. Nice kann man weiterhin zeigen wer Parteimitglied ist
Zeltplatzbedarf: Zelte benötigen oft mehr Fläche als der Wohnanhänger selbst. Jedes Zelt benötigt Platz für die Aufstellung, und wenn es sich um größere Zelte handelt, kann der benötigte Platz erheblich sein.
Fahrzeug mit Wohnanhänger: Ein Wohnanhänger kann auf begrenztem Raum aufgestellt werden, und der erforderliche Stellplatz hängt von der Größe des Wohnanhängers ab. Im Vergleich zu Zelten könnte ein Wohnanhänger mit einem kompakten Grundriss weniger Fläche einnehmen.
Gesamtplatzbedarf: Der Gesamtplatzbedarf hängt nicht nur von der Anzahl der Personen und der Art des Fahrzeugs ab, sondern auch davon, wie gut der verfügbare Platz genutzt wird. Zelte benötigen oft mehr Freifläche, während ein Wohnanhänger möglicherweise platzsparender genutzt werden kann.
Ich schlage vor, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf 3,5t anstelle der Fahrzeuglänge als maßgebliches Kriterium für die Anreise verwendet wird. Bei der Ankunft sollten die Festivalbesucher neben dem Ausweis für das Festival-Ticket auch den im Fahrzeugschein vermerkten Gewichtswert vorlegen.
Einfache Kontrolle am Einlass: Das im Fahrzeugschein hinterlegte Gesamtgewicht kann leicht überprüft werden und ermöglicht eine schnelle und effiziente Kontrolle bei der Einfahrt auf das Festivalgelände.
Die Festlegung eines zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen ist in vielen Verkehrsnormen und -regelungen weltweit gängige Praxis. Diese Beschränkung ist auf zahlreichen Verkehrsschildern zu finden und wird auch für die Berechnung von Mautgebühren häufig angenommen.
Sofern dies nicht die Entscheidung eines verwirrten Einzeltäters sein sollte, wäre es vielleicht angebracht, dass wir alternative Lösungsansätze oder Anpassungen in Erwägung ziehen.
Ich hoffe inständig, dass die Verantwortlichen dies zur Kenntnis nehmen, sei es durch direktes Lesen oder durch entsprechende Weiterleitung.