Mir stößt da eine Person bitter auf die auf TikTok unterwegs ist.
penmaster128
Er ist wie es scheint Teil der Crew oder war ein Helfer und hat haufenweise Videos gepostet in denen viele Gesichter zu sehen sind.
Werbung auf TikTok & Instagram
-
- Beiträge: 43
- Registriert: Mi 24. Jun 2015, 21:06
-
- Beiträge: 13
- Registriert: Do 6. Jul 2023, 05:28
Re: Werbung auf TikTok & Instagram
Wir sollten das Problem endlich an der Wurzel packen. Zwei Möglichkeiten:
Ab nach Afghanistan, denn dort ist Tic Toc verboten, da es die Jugendlichen zu sehr verwirrt oder wir schmeißen alle zusammen und kaufen für 50 Milliarden Tic Toc und die Zensur ist unsere.
Was meint ihr? A oder B, diese kleingeistigen Mimimis bringen uns einfach nicht voran!!!!!
Auf geht’s
Nee, Spaß beiseite. Hab auch kein Tic Toc/Insta und brauche es auch nicht,nur lässt es sich bei
80 000 Leuten niemals komplett eindämmen, besonders bei den jungen Leuten, die damit aufgewachsen sind.
Freundlich STOPP sagen und drauf hinweisen.
Ab nach Afghanistan, denn dort ist Tic Toc verboten, da es die Jugendlichen zu sehr verwirrt oder wir schmeißen alle zusammen und kaufen für 50 Milliarden Tic Toc und die Zensur ist unsere.
Was meint ihr? A oder B, diese kleingeistigen Mimimis bringen uns einfach nicht voran!!!!!
Auf geht’s
Nee, Spaß beiseite. Hab auch kein Tic Toc/Insta und brauche es auch nicht,nur lässt es sich bei
80 000 Leuten niemals komplett eindämmen, besonders bei den jungen Leuten, die damit aufgewachsen sind.
Freundlich STOPP sagen und drauf hinweisen.
Re: Werbung auf TikTok & Instagram
Das ist nur so halb richtig.IchSagsMalSo hat geschrieben: ↑Mi 5. Jul 2023, 23:17 Was problematisch ist oder nicht entscheidet immer die abgelichtete Person! Des Weiteren gilt das Recht am eigenen Bild. Da kannst du unproblematisch halten was auch immer du willst. Wenn du den falschen ablichtest liegt dein Handy mit Glück nur im Dreck, mit Pech bei den Kollegen in Uniform am Zaun zur Beweissicherung.
Das Recht am eigenen Bild gibt es in Deutschland zwar, aber §23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie sagt:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Ob das jetzt bei der Fusion der fall ist, sei mal dahingestellt, aber die Kollegen in Uniform dürfte das herzlich wenig interessieren.
Der Kulturkosmos hat allerdings klargestellt, dass Fotos auf den Floors unerwünscht sind. Ob das nun rechtliche Relevanz hat, weiß ich nicht.
Da es mittlerweile beängstigend gute Gesichtserkennungssoftware gibt, sollte dieses Gesetz aber definitiv mal überarbeitet werden.