ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Raketenstart18h
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Raketenstart18h »

Dadurch dass der Zoll auch anwesend sein wird, darf eh alles kontrolliert werden ohne entsprechendes Verdachtsmoment.
Aal
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Aal »

Sollte Dein Reisebus von einer Polizeikontrolle betroffen sein:

1. Frage nach der Ermächtigungsgrundlage.

Dadurch stellen sich bereits die Weichen. Es kommt darauf an, ob die Polizei im Wege des Gefahrenabwehrrechts oder des Strafrechts handelt.

Gefahrenabwehrrecht: SOG (Sicherheits-und Ordnungsgesetz Meck-Pomm, sowie bundesweite Verwaltungsvorschriften sowie bei der Bundespolizei das BPolG etc)

Strafrecht: StPO und StGB etc


Alternative 1: Handeln im Sinne der Strafverfolgung, also Strafrecht:

2. Wenn die Beamten Maßnahmen im Wege der Strafverfolgung ankündigen, namentlich Durchsuchung von Personen und Gepäck, widersprichst Du zunächst.
Rechtswirkung hat dies zwar grundsätzlich nicht, es verzögert aber, und kann zu Beweisverwertungshindernissen führen.

3. Sodann sollte sich JEDER einzeln benennen lassen, welches Delikt ihm vorgworfen wird/ warum er tatverdächtig ist.

Es gibt keinen Generaltatverdacht oder einen Kollektivtatverdacht oder ähnliches. Für eine solche Ahndung gibt es bestimmte Delikte im StGB, in denen berücksichtigt ist, dass eine Gruppe/Kollektiv/Bande gehandelt hat. Eine allgemeine Aussage (zB„Verdacht auf Begehung von Straftaten“) reicht nicht aus! Im Zweifel freundlich ausdiskutieren, den Vorwurf schriftlich protokollieren lassen und als letzte Instanz nach dem Einsatzleiter (oder Polizeipräsidenten von Neubrandenburg :lol: ) fragen.

Zudem sollte sich jeder einzeln belehren lassen. Denn ab dem Moment in dem die Polizei Dir gegenüber einen Tatverdacht äußert, bist Du Beschuldigter.

Als Beschuldigter hast Du das Recht auf einen Anwalt. Seit 2017 gilt dies auch für polizeiliche Vernehmungen (§ 163a Abs.4, 168c Abs.1 und Abs.5 StPO).

Du solltest also keine Anweisungen der Polizei ohne freundlichen Protest befolgen oder Äußerungen abgeben, bis Dein Anwalt eintrifft. Also kann erst mal jeder Busreisende zum Handy greifen und dann kann die Polizei warten bis die Anwälte eines jeden Passagiers eingetroffen sind. Solltest Du keinen Anwalt Deines Vertrauens haben, müssen die Beamten Dir entsprechende Mittel zur Verfügung stellen (zB ein Telefonbuch) damit Du einen Anwalt konsultieren kannst. Im übrigen muss die Polizei Dich auch darüber belehren, dass du das Recht auf einen Anwalt hast.


Alternative 2: Handeln im Sinne der Gefahrenabwehr
Auch hier gilt, lasst euch genau auf eure Person bezogen, erläutern, welche Gefahr denn abgewehrt werden soll.

Damit ein Eingriff im Sinne des Gefahrenabwehrrechts rechtmäßig ist, muss eine konkrete Gefahr vorliegen, d.h. ein Sachverhalt bei dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines konkreten Schadens zu rechnen ist. Eine abstrakte Gefahr reicht grundsätzlich nicht aus.

Nach dem SOG Meck-Pomm darf eine Person oder Sachen nur durchsucht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Sicherstellung erfolgen muss (zB Waffen wegen Verstoß gegen das WaffenG) s. §§ 53 SOG Meck-Pomm.
Hinreichend konkret darlegen, um was es bei DIR geht.

Hier gilt gleichfalls widersprechen.

Durchsuchungen Deiner Person dürfen nur durch Personen des gleichen Geschlechts erfolgen (§ 54 SOG).

Im Gefahrenabwehrrecht bist Du kein Beschuldigter, allenfalls Störer, sodass das Recht auf einen Anwalt hier nicht greift.

Sollte die Polizei die Kontrolle des Busses und der Passagiere mit einem Verdacht hinsichtlich des Busfahrers begründen, ermächtigt dies nicht zur Passagierkontrolle oder Gepäckkontrolle. In der Regel geht es bei den Busfahrern um die Lenkzeiten etc und somit um die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Und für beides gilt: Schreibe Dir die Dienstnummern auf.

Lasst euch nicht schikanieren und steht für eure eigenen Rechte ein!

Allen eine zauberhafte Fusion!
Zuletzt geändert von Aal am Di 25. Jun 2019, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
Aal
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Aal »

Giddyup hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 19:54
kk653651 hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 19:14 Ich würde mich sehr freuen, wenn du mich auch erkundigt über das Thema: Taschen und Körperkontrolle (P.S. ich fahre mit dem Bahn und Buss)
Den Ausweis werden sie immer verlangen können. Eine Taschen- und Körperkontrolle dürfen sie eigentlich nur durchführen, wenn sie begründeten Verdacht haben, dass sie dadurch eine Straftat aufdecken. Den "Verdacht" kann man als PolizistIn aber, wenn man will, sehr leicht konstruieren. Also: Wenn die Polizei will, guckt sie in deine Taschen rein & kontrolliert auch den Körper.
Es besteht in Deutschland keine Ausweispflicht. Man muss nur wissen, wo er liegt. Aber man ist nicht verpflichtet diesen stets bei sich zu tragen. Wenn die Polizei darauf besteht, Deinen Ausweis zu sehen, bleibt ihnen nichts anderes übrig als Dich dorthin zu begleiten/bringen, wo er liegt.
Giddyup
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Giddyup »

Aal hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 21:00
Giddyup hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 19:54
kk653651 hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 19:14 Ich würde mich sehr freuen, wenn du mich auch erkundigt über das Thema: Taschen und Körperkontrolle (P.S. ich fahre mit dem Bahn und Buss)
Den Ausweis werden sie immer verlangen können. Eine Taschen- und Körperkontrolle dürfen sie eigentlich nur durchführen, wenn sie begründeten Verdacht haben, dass sie dadurch eine Straftat aufdecken. Den "Verdacht" kann man als PolizistIn aber, wenn man will, sehr leicht konstruieren. Also: Wenn die Polizei will, guckt sie in deine Taschen rein & kontrolliert auch den Körper.
Es besteht in Deutschland keine Ausweispflicht. Man muss nur wissen, wo er liegt. Aber man ist nicht verpflichtet diesen stets bei sich zu tragen. Wenn die Polizei darauf besteht, Deinen Ausweis zu sehen, bleibt ihnen nichts anderes übrig als Dich dorthin zu begleiten/bringen, wo er liegt.
Eine Ausweispflicht besteht nicht, aber wenn du deinen Ausweis nicht zeigst, oder zeigen kannst, wird die darauf folgende Behandlung garantiert anstrengender, als wenn du einen Perso einfach zeigst.
Aal
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Aal »

Giddyup hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 21:02
Aal hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 21:00
Giddyup hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 19:54

Den Ausweis werden sie immer verlangen können. Eine Taschen- und Körperkontrolle dürfen sie eigentlich nur durchführen, wenn sie begründeten Verdacht haben, dass sie dadurch eine Straftat aufdecken. Den "Verdacht" kann man als PolizistIn aber, wenn man will, sehr leicht konstruieren. Also: Wenn die Polizei will, guckt sie in deine Taschen rein & kontrolliert auch den Körper.
Es besteht in Deutschland keine Ausweispflicht. Man muss nur wissen, wo er liegt. Aber man ist nicht verpflichtet diesen stets bei sich zu tragen. Wenn die Polizei darauf besteht, Deinen Ausweis zu sehen, bleibt ihnen nichts anderes übrig als Dich dorthin zu begleiten/bringen, wo er liegt.
Eine Ausweispflicht besteht nicht, aber wenn du deinen Ausweis nicht zeigst, oder zeigen kannst, wird die darauf folgende Behandlung garantiert anstrengender, als wenn du einen Perso einfach zeigst.
Bestimmt. Daraus ergibt sich denn noch keine Rechtsvorschrift einer Ausweispflicht. So gesehen: es wird alles anstrengender, wenn Du Deine Rechte kennst und durchsetzt!
jonnyoptik
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von jonnyoptik »

“Fusion-Gäste inspizieren neuen Polizei-Container“

https://www.nordkurier.de/mueritz/fusio ... 09206.html
Sommernacht
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von Sommernacht »

Am Bahnhof wird definitiv kontrolliert, ein Bekannter, der Polizist ist, wird dort morgen kontrollieren...
wissuz
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von wissuz »

Die Polizei hat schon immer am Bahnhof abgehangen. Was wollen sie denn da kontrollieren? Auf welcher Grundlage, welcher Verdachtsmoment? Die können dort einfach nicht solche Spielchen wie beim Garbicz spielen. Weder die Polizei noch der Zoll. Der Zoll hat es in Hamburg am ZOB doch versucht und ist grandios gescheitert. Lass uns den Tag morgen abwarten, alles andere ist zu viel blabla.
HamburgBoy
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von HamburgBoy »

jonnyoptik hat geschrieben: Di 25. Jun 2019, 21:25 “Fusion-Gäste inspizieren neuen Polizei-Container“

https://www.nordkurier.de/mueritz/fusio ... 09206.html
1.Wo befinden sich diese Container denn ? Und kann jemand was zu der Anzahl der Container und Trachtenträger sagen ?

(wenn Eingang: Wo befindet sich dieser und gibt es andere Eingänge?)

2.Welche Aufgaben haben die Trachtenträger in der mobilen Wache ?

Werden hier Gäste (Fußgänger) einfach mal zur Seite genommen und durchsucht (weil gerade Lust) oder dient die Wache lediglich bei "Gefahren" direkt auf dem Gelände zu sein ?
lila airwaves
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Re: ACHTUNG! 700 Cops - vermutl. auch Kontrollen der Shuttles

Beitrag von lila airwaves »

Es wäre gut, wenn die Fusion-Orgacrew oder andere Strukturen für den Fall, dass es zu einer Kesselung oder massiver Polzeiwillkür kommt, juristischen Beistand/EA organisiert. So wie es auch auf Demos oft praktiziert wird. Schließlich steckt hinter der Polizeiwillkür klare politische Motivation seitens AfD und Co.
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