Drogen und Verkehrssicherheit
Drogen und Verkehrssicherheit Der „Führerscheinpapst“ gibt euch einen kurzweiligen, fundierten Einblick in die aktuelle rechtliche Situation, führt euch den Spannungsbogen zwischen Grenzwert (Sanktionsrecht) und Fahreignung (Präventivrecht) vor und fasst die geschichtliche Entwicklung der letzten 25 Jahre zusammen. Zuhören lohnt sich, nicht nur für die Rückfahrt. Wissen ist Macht, oder? Theo Pütz DE / EN translation
Begegnung mit dem Trachtenverein
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Ich denke, die Fragen vor allem für die Rückreise beantwortet in schöner Weise folgender Talk auf der Fusion:
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Das wäre aber ein Generalverdacht, und das ist rechtlich mehr als heikel.DamianMono hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:56 Ich schätze, dass das Mitreisen im Bassliner zum Festival "Fusion" den Verdacht des Verstoßen gegen das BTMG bekräftigt. Der Verdacht muss nur minimal sein, das alleine reicht schon.
"Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt." [Mark Twain]
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Also wäre die beste Lösung wohl der Durchsuchung zu widersprechen, sich dann die Argumente, weshalb sie sie trotzdem durchführen anzuhören und zu notieren, dann alles über sich ergehen lassen und im Nachhinein noch mal zu recherchieren, ob das alles so legal war und ggf. nachträglich Anzeige zu erstatten?DamianMono hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:56Ich schätze, dass das Mitreisen im Bassliner zum Festival "Fusion" den Verdacht des Verstoßen gegen das BTMG bekräftigt. Der Verdacht muss nur minimal sein, das alleine reicht schon.Phosphoreszenz hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:41 Aber wie würde die Argumentationskette denn weiter gehen, wenn ich der Durchsuchung nicht zustimme und sie mir dann sagen, für sie ist das Mitreisen im Bassliner ein begründeter Verdacht?
Und wenn du dich verweigerst, würden Sie es mit Sicherheit wie folgt auslegen: Da die Polizei in der Regel nicht willkürlich handelt wäre eine Verweigerung die Erfüllung des Straftatbestandes der Widersetzung gegen Vollzugsbeamte.
Das ist das Problem verkomplizierter Gesetze.
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Zumindest wäre die Dokumentation unsere Absicherung im Falle fälschlicher Handlungsweisen. Auch wenn der "Kampf" danach sinnlos erscheint, weil der deutsche Apparat in diese Richtung ein Kampf gegen Windmühlen ist... Die Anzeige würde aufgrund rechtlicher Verkomplizierung bei vielen dazu führen, dass sie von weiteren Handlungen absehen (zeitlich sehr aufwändig, evtl. kostenintensiv zwecks rechtlichen Beistand etc.)... Aber der Kampf ist dann verloren, wenn alle aufgeben... Und ich sage mal so: öffentlicher Druck aufgrund von Willkür, Schikane oder anderen Bewegründen kann trotzdem sehr heftig werden für Team Green...Phosphoreszenz hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 12:07Also wäre die beste Lösung wohl der Durchsuchung zu widersprechen, sich dann die Argumente, weshalb sie sie trotzdem durchführen anzuhören und zu notieren, dann alles über sich ergehen lassen und im Nachhinein noch mal zu recherchieren, ob das alles so legal war und ggf. nachträglich Anzeige zu erstatten?DamianMono hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:56Ich schätze, dass das Mitreisen im Bassliner zum Festival "Fusion" den Verdacht des Verstoßen gegen das BTMG bekräftigt. Der Verdacht muss nur minimal sein, das alleine reicht schon.Phosphoreszenz hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:41 Aber wie würde die Argumentationskette denn weiter gehen, wenn ich der Durchsuchung nicht zustimme und sie mir dann sagen, für sie ist das Mitreisen im Bassliner ein begründeter Verdacht?
Und wenn du dich verweigerst, würden Sie es mit Sicherheit wie folgt auslegen: Da die Polizei in der Regel nicht willkürlich handelt wäre eine Verweigerung die Erfüllung des Straftatbestandes der Widersetzung gegen Vollzugsbeamte.
Das ist das Problem verkomplizierter Gesetze.
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Es läge der Verdacht einer Straftat vor (Mitführen von BTM), und da reicht meines Wissens schon der leichteste Verdacht als Grundlage... "Der Verdachtsgrad kann sehr gering sein und etwa in szenetypischer Kleidung, geröteten Augen oder auffälligem Verhalten liegen."DieEnteMedusa hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 12:04Das wäre aber ein Generalverdacht, und das ist rechtlich mehr als heikel.DamianMono hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:56 Ich schätze, dass das Mitreisen im Bassliner zum Festival "Fusion" den Verdacht des Verstoßen gegen das BTMG bekräftigt. Der Verdacht muss nur minimal sein, das alleine reicht schon.
Es ist unglaublich, aber leider leider wahr...
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Verdacht ja - aber eben Generalverdacht.
Denn genau das ist es, wenn die Uniformierten der Meinung sind „alle Festival-Besucher nehmen Drogen“.
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Danke. Hab meinen Link aus dem Originalpost mal raus gelöscht.590ca18b554 hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:36ACHTUNG das ganze ist in dieser Form NICHT MEHR AKTUELL! Es gibt zu dem Thema auch einen Talk auf der Fusion!RoofDamage hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 11:28 https://www.youtube.com/watch?v=1CPmZWONrQw
Das Video ist inzwischen uralt. Dürfte aber (denke ich) größtenteils immer noch zutreffen. Angabe, aber ohne Gewähr^^
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Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Zuletzt geändert von Jebiga_Jonny am Di 18. Jun 2019, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
Selbst wenn die Durchsuchung der Sachen in dem Moment der Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt, rechtfertigt das Auffinden von zB BTM den Eingriff im Nachhinein, ähnlich wie bei der Blutentnahme auf Verdacht.
Und auch wenn ihr den Polizisten mit Beschwerden oder ähnlichem droht, der Eingriff in eure Rechte bzw Privatsphären ist bei weitem nicht groß genug (bei der Gepäck oder auch Körper-Untersuchung), als dass man im Nachhinein noch irgendetwas ausrichten könnte, was den damit verbundenen Stress rechtfertigt.
Und leider können Polizisten alle Fusiongänger unter Generalverdacht stellen, da sich dieser nunmal oft genug bestätigt(e).
LG
Und auch wenn ihr den Polizisten mit Beschwerden oder ähnlichem droht, der Eingriff in eure Rechte bzw Privatsphären ist bei weitem nicht groß genug (bei der Gepäck oder auch Körper-Untersuchung), als dass man im Nachhinein noch irgendetwas ausrichten könnte, was den damit verbundenen Stress rechtfertigt.
Und leider können Polizisten alle Fusiongänger unter Generalverdacht stellen, da sich dieser nunmal oft genug bestätigt(e).
LG
Re: Begegnung mit dem Trachtenverein
das Zeug ist weg und es gibt eine Anzeige gegen unbekannt, welche wahrscheinlich sowieso im Sand verläuft, bei BTM im unteren Bereich.Jebiga_Jonny hat geschrieben: ↑Di 18. Jun 2019, 13:00 Macht es denn mehr Sinn wenn so ein gefüllter Schlafsack/Kissen o.ä. ohne Besitzer unten im Bus beim Gepäck oder oben bei den Sitzen liegt?
Wenn du allerdings vorhast irgendwas mitzunehmen was auf Handel hinweist, kann es uU soweit kommen, dass das Gepäckstück auf Fingerabdrücke und sonstige Spuren untersucht wird.
Ob oben oder unten ist vermutlich komplett egal, da wenn durchsucht wird, alles durchsucht wird, außer in zufälligen Glücksfällen, jeder Mensch macht Fehler