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Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 19:37
von Took
FrippeL hat geschrieben: Di 26. Jun 2018, 19:33 Im Grunde korrekt, hilft aber dennoch nicht. Da reicht ja schon zur Fusion zu fahren als Anfangsverdacht.
Das ist tatsächlich die Frage. Wenn man ohne Auto unterwegs ist, reicht dann nur die Absicht zu einem Festival zu fahren als Verdacht?

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 19:39
von FrippeL
Der Staatsgewalt vermutlich schon.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 19:53
von DieEnteMedusa
Sie versuchen es zumindest.
Juristisch kommen sie damit eher nicht durch, alle Besucher eines Festivals unter Generalverdacht zu stellen.
Das Problem ist eher (wie oben schon geschrieben), dass sich keiner wehrt, seine Rechte kennt, „nein“ sagt.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 20:00
von Kascha
...

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 20:20
von Kascha
;)

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 21:04
von feierabend2
Kascha hat geschrieben: Di 26. Jun 2018, 20:00 Warum ist das ein Anfangsverdacht nur weil man zu Fusion fährt......
Schon erstaunlich, wenn man so dieses Forum liest :lol:

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 10:24
von Hayyybe
Hi, mag jemand die Tage ein kleinen Update schreiben wie die Fahrten verlaufen sind? :?:

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 20:19
von Steintor_203
Versuche mich morgen Mittag zu melden für die Route aus dem Norden…

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Mi 27. Jun 2018, 22:27
von ilitsch
Zunächst richtet sich das nicht nach der StPO sondern nach irgendeinem SOG, da die Polizei hier zur Gefahrenabwehr, verhinderung von straftaten tätig wird.

Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, das sie irgendeine Anscheinsgefahr wegen der Fusion zurechtkonstruieren, und damit verdachtsunabhängige Kontrollen rechtfertigen, d.h jede(r) der zur Fusion fährt ist Störer ( rechtlich eine Grauzone) und kann kontrolliert werden.

Will man das in zukunft unterbinden, ist der Weg von Kascha genau der richtige ! Durchsuchen Sie einen doch, ohne irgendwelche hintergedanken Strafanzeige nach § 344 StGB VOR ORT stellen. und sich die Vorgangsnummer geben lassen bzw. die dienstnummer von dem der durchsucht hat und dem der die Strafanzeige aufnimmt.

Wenn das mal so 100 Menschen machen - und ich würde das machen, wenn sie mich verdachtsunabhängig untersuchen - dann werden sie das so bei der nächsten Fusion nicht mehr machen.

Grüße

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Do 28. Jun 2018, 10:45
von kiddz
Die Polizei kann nach fast jedem Polizeigesetz des Landes Kontrollstellen einrichten, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wird. Dazu kann man vor allem größere BtM Straftaten zählen (nicht geringe Menge).

Gibt es solche Kontrollstellen (was bei der Fusion der Fall ist), darf die Polizei an diesen auch Personen anhalten und ihre Identität überprüfen und die Personen sowie deren Sachen (Auto) durchsuchen. Nur bei einer Personendurchsuchung gelten erhöhte Anforderungen, sonst sind die Gesetze schon sehr Wischiwaschi...

Im Endeffekt ist es dann eh die Diskussion Recht haben und Recht bekommen. Also überlegt euch lieber was ihr genau mitnehmen wollt.

Im Übrigen handelt die Polzei bei solchen Kontrollen präventiv und nicht repressiv. Von daher gelten die genannten Normen aus der StPO nur sehr eingeschränkt (sobald eine Straftat schon im Raum steht).

Frohes Feiern und good luck! :)