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Bassliner Kontrollen

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 19:50
von psymonk
Hallo liebe fusionisten :) hat jemand zflg Erfahrung damit wie es bei den Bassliner- Shuttles, mit Kontrollen der blauen Schlümpfe aussieht?
LG Der Monk

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 20:56
von Flofido
Ja, ich saß vor zwei Jahren in einem Bassliner der kurz vor Hamburg kontrolliert wurde. Das ganze hatte repressiven Charakter und war absolut unnötig! :x
Der Bus wurde auf einen Rastplatz eskortiert, ein Polizist kam rein und meinte wir sollen alle sitzen bleiben bis das Gepäck kontrolliert wurde, alle Gepäckstücke wurden draußen aufgereiht und von einem Hund mehrere Male abgeschnüffelt.
Dann mussten immer 2-3 Personen nacheinander raus, ihr Gepäck nehmen welches dann nochmal von zwei Beamten durchsucht wurde.
Niemand durfte währenddessen den Bus verlassen, nichtmal für einen Toilettengang!
Als alle Leute durch waren, wurde der leere Bus mit Hund durchsucht.
Das ganze hat gute 2 Stunden gedauert und war alles andere als schön.
Bis auf ein paar Kleinstmengen illegalisierter Substanzen wurde natürlich nichts gefunden, vieles wohl im Bus was im nachhinein nicht zuordenbar war.
Habe mir aber sagen lassen dass nicht alles gefunden wurde, einige haben da scheinbar Glück gehabt.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 20:59
von Morx
Wurde dazu nicht sogar die ganze Autobahn gesperrt und über den Rastplatz umgeleitet?

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Do 21. Jun 2018, 21:03
von Flofido
Das habe ich vor einigen Jahren auch mal erlebt, allerdings bei der Abreise.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 14:32
von Steintor_203
Wir wurden letztes Mal auf dem Weg zur Fusion kurz hinter Hamburg kontrolliert. Bundesgrenzschutz/Zoll Hamburg und Schleswig Holstein. Das große Gepäck wurde durch Röntgengeräte gejagt und der Innenraum des Busses durchsucht, keine Körperkontrollen, was für die hinteren Fahrgäste vorteilhaft war…

Wer weiß was die Wixxer sich dieses Jahr ausdenken!

ACAB

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 14:34
von Whoami123
Also auch im bassliner lieber nichts mitnehmen, was? Bin noch super unschlüssig, aber traue mich nicht recht. Auch wenn ichs am Körper behalte, kann ja trotzdem passieren..quasi wie russisch roulette

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 14:39
von feierabend2
Die Bassliner aus / ueber Hamburg sind glaube ich die einzigen die je kontrolliert wurden. Von Berlin her sinds schlicht zu viele.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 14:43
von Took
feierabend2 hat geschrieben: Di 26. Jun 2018, 14:39 Die Bassliner aus / ueber Hamburg sind glaube ich die einzigen die je kontrolliert wurden. Von Berlin her sinds schlicht zu viele.
Die Berliner Polizei hat auch besseres zu tun... die sind eh chronisch unterbesetzt.

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 19:02
von Kascha
Das darf die Polizei. Das darf sie nicht.Wenn du zu Fuß unterwegs bistDas darf die PolizeiDeine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.Achtung! Schweigen gilt als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern. Antwortest du: „Nein, das lassen sie. Ich bin damit nicht einverstanden.“, darf er dich nicht durchsuchen.Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung)Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)als Unverdächtiger nach §103 StPOals unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.

Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafba

Re: Bassliner Kontrollen

Verfasst: Di 26. Jun 2018, 19:33
von FrippeL
Im Grunde korrekt, hilft aber dennoch nicht. Da reicht ja schon zur Fusion zu fahren als Anfangsverdacht.