Polizeikontrollen

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Holdriho
Beiträge: 13
Registriert: So 10. Jul 2011, 14:04

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von Holdriho »

Der Urintest hat rechtlich keine Relevanz. Wenn der Urintest positiv ist, dann
wird in jedem Fall ein Bluttest gemacht. Wenn der Bluttest dann
negativ ist, darfst du weiterfahren.. Von dem her kann ich keinen
Vorteil sehen, auf den Bluttest zu bestehen.
stefanfromhell
Beiträge: 58
Registriert: Sa 9. Jul 2011, 13:53

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von stefanfromhell »

Soviel ich weiss kann es bei positiven Urintest/negativen Bluttest trotzdem Probleme mit der Führerscheinstelle geben,grad bei Personen die "vorbelastet" sind.
Desweiteren kannst du Pech haben und die Polizei zieht dir erstmal den Führerschein für 24h ein bis du wieder "nüchtern"bist...die Auswertung einer Blutprobe dauert erstmal ein paar Tage.
Hildonaut
Beiträge: 1
Registriert: So 10. Jul 2011, 16:43

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von Hildonaut »

Donnerstag gegen 14.30 aus Richtung A19 kommend - Polizeikontrolle mit Hunden und mehreren Peterwagen in der bekannten Parkbox.
Sonntag gegen 14 zurück - Polizeikontrolle mit Druchfahrt in Schrittgeschwindigkeit und 2 Ordnungshütern die die jeweiligen Autos "gescannt" haben - also gegenseitiges Begutachten aus dem Auto heraus und problemloser Durchfahrt. Auf dem Parkplatz stand das ominöse Kamerateam und mehrere unzufriedene Besucher des Festivals.
Alles in Allem keine aufregende Kontrolle wie man das von anderen Festivals in dieser Größenordnung gewohnt ist.

Zu dem "Pinkeltest" - der hat wie gesagt vor Gericht keinen Bestand. Lieber sofort das "freiwillige" Pinkeln nicht mit machen, Anordnungen muss aber leider Folge geleistet werden - ein Bluttest ist genauer und vor allem bei THC Konsum der länger als 9-12h her ist die einzig mögliche Wahl. Strafrechtlich wird vom "aktiven THC" ausgegangen - der ist nur im Blut nachweisbar - der Urintest befasst sich mit den Abbaustoffen, die bei regelmäßigen Konsum über mehrere Tage nachweisbar sind.
milo
Beiträge: 10
Registriert: Mi 6. Jul 2011, 18:43

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von milo »

wir sind am frühen montag nachmittag auf der B198(?) zur autobahn zur kontrolle auf die parkbucht geleitet worden. ich, als fahrer, musste führerschein und fahrzeugpapiere vorzeigen. ich wurde zum alkoholkonsum befragt, danach zum drogenkonsum und ob sich drogen im auto befinden würden. ohne alkohol- oder drogentests durfte ich unverzüglich weiterfahren.

so wenig sympathie ich generell für polizisten habe, war die kontrolle absolut in ordnung und sicherlich sinnvoll. breit am steuer zu sitzen geht halt gar nicht klar und durch kontrollen daran zu erinnern schadet nicht. die polizisten waren für ihre verhältnisse sogar überraschend freundlich.

dabei kann ich natürlich nur meine eigene kontrolle beurteilen.
Jurist
Beiträge: 31
Registriert: So 10. Jul 2011, 17:45

Zusammenfassung Rechtslage

Beitrag von Jurist »

Zusammenfassung der Rechtslage. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Paragraphen auf das Polizeigesetz von Mäckpomm (SOG-MV).

An eingerichteten Kontrollstellen wie denen vor dem Gelände darf die Polizei:

a) Die Personalien aller Fahrzeuginsassen feststellen, weil es sich um eine Kontrollstelle nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 handelt. -> Ausweis zeigen.

b) INSOFERN nach §53 Abs. 1 Nr. 1 tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass etwas Verbotenes sicherzustellen ist, die Insassen durchsuchen. Definition: Die Durchsuchung endet an der Körperoberfläche.

-> Solche tatsächlichen Anhaltspunkte im Auto zu haben ist ja noch absurder als unter Substanzeinfluss zu fahren. ;) Tatsächliche Anhaltspunkte sind jedenfalls NICHT Marke, Typ, Design des Fahrzeugs, nicht-explizite Kleidung der Insassen, der Standort der Kontrolle, oder die "polizeiliche Erfahrung", dass auf Festivals Drogen konsumiert werden. Die Tatsachenbasis muss sich auf die Person individuell beziehen.

c) INSOFERN ebensolche tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, das Fahrzeug komplett durchsuchen (§ 57).

d) ANSONSTEN nur nach § 27a Nr. 1 das Fahrzeug "kurzzeitig" in "Augenschein" nehmen (sogenannte "Anhalte- und Sichtkontrolle").

-> Augenschein heisst nur gucken, nicht anfassen. Wäre mal spannend gerichtlich entscheiden zu lassen, ob der Einsatz von Hunden eigentlich von § 27a Nr. 1 gedeckt ist.

e) Ohne konkretisierten Grund das Fahrzeug auf FahrTAUGLICHKEIT bzw. Vorschriftsmässigkeit und den Fahrer auf FahrBERECHTIGUNG prüfen, sowie allerlei Fangfragen stellen, um die betroffene Person dazu zu verleiten, sich zu verplappern.

Sie darf hingegen zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen:

f) Einen Atemalkohol-, Drogenwisch- oder Urintest verlangen bzw. zwangsweise durchführen. Mangels Beweiskraft sind diese Tests immer unverhältnismässig und damit freiwillig. -> Es gibt also keinen Grund, an ihnen teilzunehmen, und damit womöglich tatsächliche Anhaltspunkte für weitere Maßnahmen zu produzieren.

-> Die Ungenauigkeit dieser Tests ist die beste Begründung für ihre Verweigerung. ("Dann ist das Ding womöglich noch positiv und ich muss hier unschuldig zur Blutprobe. Würden Sie auch nicht machen an meiner Stelle.")

g) Einen Bluttest anordnen. Dabei handelt es sich um eine Massnahme der Strafprozessordnung. Sie setzt zwingend ein Ermittlungsverfahren nach § 160 StPO voraus. Die Polizei ist zwar zuständig, braucht aber einen hinreichenden Anfangsverdacht, mithin ebenfalls eine entsprechende Tatsachenbasis.

-> Wenn der Bluttest in Aussicht gestellt wird, fragt man zurück, ob jetzt gegen einen wegen einer Straftat ermittelt wird, wegen welcher, und aufgrund welches Verdachtes, und dass man jetzt gar nichts mehr sagen möchte.

f) Wie der BGH erst kürzlich klargestellt hat, braucht der Bluttest ZWINGEND eine richterliche Anordung. Und auch der Richter kann das nicht ohne Tatsachenbasis.

Hinzuweisen ist auf den relativen Stress, den man hat, sobald irgendwann mal irgendwas gefunden wurde. Einträge im POLAS (Polizei-EDV), die auch ohne Beteiligung eines Gerichts geschrieben werden, tauchen bei jeder Identitätsfeststellung wieder auf und erzeugen dann immer wieder dieselben Fragen.

-> Auskunfts- und Löschungsrecht wahrnehmen, wenn etwas vorgefallen ist.
hans83
Beiträge: 3
Registriert: Do 7. Jul 2011, 15:35

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von hans83 »

Vielen Dank @Jurist! Aus dem Flyer den es auf der Fusion gab habe ich auch noch mitgenommen, dass man sich den "Anhaltspunkt" dokumentieren lassen sollte zusammen mit Dienstnummer des Beamten.

Generell muss natürlich erwähnt werden, dass:

a.) das Interesse des Einzelnen (Freiheit bewahren und gerade wenn man positive Ergenisse erwartet, sich vor dem Test wehren)
b.) die Interessen der Gemeinheit (keiner sollte unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen und andere gefährden!)
c.) die rechtlichen Möglichkeiten (@Jurist)
d.) was der Beamte für gerechtfertigt hält
e.) was für die Fusion als Veranstaltung sinnvoll ist

auseinander geht. Z.B. könnte ich als nüchterner Fahrer natürlich c.) voll ausschöpfen, da ich bei a.) nichts zu befürchten habe, aber da sich dann d.) verarscht fühlt wird es langfristig für e.) nicht gut sein. Ich denke den rechtlichen Rahmen zu wissen (c.) und notfalls auch sich danach zu erkundigen (d.) kann gut sein... aber letztendlich sind die Gesetze dafür gedacht die Gemeinheit zu schützen (b.) und natürlich sind die Gesetze teils überzogen und ungerechtfertigt - dieser Kampf muss aber nicht auf der Straße geführt werden, sondern eher beim Bundesverfassungsgericht.

Wenn ihr der Fusion etwas Gutes tun wollt (und das ist die Meinung die hier im Forum vertreten werden sollte), ist die Ansage: nicht unter Einfluss fahren, kooperativ sein, kein Verdachtsmoment schaffen und am besten Bus, etc. fahren, wenn ihr eure Freiheiten nutzen wollt. Worstcase ist, ein Druffi der mit ein Caravan in ein Stauende rast, 10 Leute tot, dann kann man sich sicher sein, dass es keine Fusion mehr geben wird. Sich nur an seinen Rechten zu orientieren ist in dem Sinne egoistisch.

Ich danke euch für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema!
Jurist
Beiträge: 31
Registriert: So 10. Jul 2011, 17:45

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von Jurist »

Als Jurist muss ich Dir natürlich in Deiner letzten Aussage widersprechen - aber ich weiss was Du meinst. ;)

Ich glaube allerdings nicht, dass sich ein Polizist verarscht fühlt, wenn man zu 100 % freundlich kooperiert, und zwar bis zu dem Punkt, an dem eben die rechtlichen Grenzen überschritten werden, um DANN (nur noch höflich) mitzuteilen, dass man jetzt nicht mehr kooperieren wird. Und wenn wir gar schon (wieder) so weit sind, dass solches polizeiliche Gefühl für den Bürger handlungsleitend sein soll, dann...
klopskerl
Beiträge: 67
Registriert: Mo 11. Jul 2011, 17:54

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von klopskerl »

[quote="TheJoker"]Was?Wie?Wo Kamerateam??

Das war ein Kamerateam von Taff Pro7. heute kam der Beitrag. schrecklich das einige auch noch ein interview gegeben haben!
zuckerfrei
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Registriert: Mo 11. Jul 2011, 21:44

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von zuckerfrei »

werden eigentlich nur noch pinkel-tests gemacht oder auch noch andere testmethoden angewendet? nur mal so gefragt :D
stefanfromhell
Beiträge: 58
Registriert: Sa 9. Jul 2011, 13:53

Re: Polizeikontrollen

Beitrag von stefanfromhell »

zuckerfrei hat geschrieben:werden eigentlich nur noch pinkel-tests gemacht oder auch noch andere testmethoden angewendet? nur mal so gefragt :D
Nein, gibt noch andere Testmethoden.Ich habe in Bayern bei einer Kontrolle mal das Glück gehabt,dass die Polizei mir nur in die Augen geleuchtet hat(am helligten Tag :lol: )zwecks Pupillentest.Auf einen Urintest haben sie dann verzichtet...Glück gehabt!
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