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Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 14:06
von Gecko
Wenn das stimmt, könntet Ihr ein rechtliches Problem haben...

Der Veranstalter kann eine Umschreibung nur dann verweigern, wenn sein Interesse überwiegt, Sie nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Der Kauf zu überhöhten Schwarzmarktpreisen reicht dazu nicht aus. Bei Fussballspielen ist diese Lage daher eigentlich nur denkbar, wenn Sie auf einer nationalen oder internationalen Hooliganliste stehen. Ist das nicht der Fall, haben Sie einen Anspruch auf Umschreibung.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... aufen.html

Deshalb also nur die Kauf Option...

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 16:48
von MptBad
Die obigen Grundsätze gelten auch, wenn die Tickets auf den Namen einer Person ausgestellt sind und nur dieser Person Einlass gewährt wird. So war die Lage bei den Fußballkarten für die Weltmeisterschaft 2006. Dann können Sie grundsätzlich nach dem Privatkauf vom Veranstalter eine Umschreibung auf Ihren Namen verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Veranstalter in seinen Geschäftsbedingungen eine Weiterveräußerung untersagt hat.

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 18:13
von mirror
Gecko hat geschrieben: Deshalb also nur die Kauf Option...

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 19:04
von Prabaker
na dann .....alle Rechtsschutzversicherten husch husch zum Anwalt heulen gehen ist euer gutes deutsches RECHT
Bild

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 20:19
von mirror
Prabaker hat geschrieben:na dann .....alle Rechtsschutzversicherten husch husch zum Anwalt heulen gehen ist euer gutes deutsches RECHT
Bild
Gecko hat geschrieben:

Deshalb also nur die Kauf Option...


Deshalb vermute ich, dass das ihnen nichts nutzen wird

Dein Kotzsmilie ist echt geil :!:

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 20:38
von Hermann, die Elfe
Gecko hat geschrieben:Wenn das stimmt, könntet Ihr ein rechtliches Problem haben...

Der Veranstalter kann eine Umschreibung nur dann verweigern, wenn sein Interesse überwiegt, Sie nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Der Kauf zu überhöhten Schwarzmarktpreisen reicht dazu nicht aus. Bei Fussballspielen ist diese Lage daher eigentlich nur denkbar, wenn Sie auf einer nationalen oder internationalen Hooliganliste stehen. Ist das nicht der Fall, haben Sie einen Anspruch auf Umschreibung.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... aufen.html

Deshalb also nur die Kauf Option...
Der Link scheint mir etwas dubios... z.B. ist der Autor nach eigenen Angaben kein Rechtsanwalt und es werden keine Urteile oder Gesetze angegeben. Und das Thema scheint zumindest umstritten zu sein: http://www.jurablogs.com/de/ticketverka ... 0-bei-ebay ("Der BGH hat entschienden, es könne zwar ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Aspekt des Schleichbezugs nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG bestehen, wenn und soweit Wiederverkäufer – selbst oder unter Einschaltung von Strohmännern – Tickets direkt beim Veranstalter oder dessen autorisierten Verkaufsstellen erwerben." - und hier werden die Tickets ja dierekt bei den Veranstaltenden gekauft).

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: Sa 19. Nov 2011, 21:02
von DungaBabylon
Na klar, es gibt Urteile, die mal das eine, dann wieder das andere besagen, kommt halt immer auf den Einzelfall an.

In jedem Fall hat auch die Fusion Crew schon jetzt eine gute Rechtsabteilung, die bisher (zum Glück!) nicht allzuviel zu tun bekommen hat.

Wenn jetzt die Anwaltsgänger und Gerichtspopanzen die fusion zervölkern möchten: Nur zu!

Immer schön reinklagen in das Lieblingsfestival...

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: So 20. Nov 2011, 00:55
von nomadix
Wir hatten diese Idee:
Wenn jemand die Karte umschreiben lassen will, schickt er sie mit den Daten des Empfängers zurück zur Crew und bekommt den Ticketpreis erstattet. Der Empfänger kann sich die Karte an einer gesonderten Zentrale gegen den Originalpreis abholen. So ist kein Geldverdienen für 3. möglich. Ist zwar ein großer Aufwand aber Den scheut ihr ja anscheinend dieses Jahr sowiso nicht ;)

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: So 20. Nov 2011, 01:07
von CrumB
Klar, fahr du mal quer durch die Rebuplik....

Re: Das Recht ein Ticket auf jemand anderen umzuschreiben

Verfasst: So 20. Nov 2011, 01:36
von nomadix
Ich habe vergessen "Gesonderte Zentrale AUF DEM FUSIONGELÄNDE" zu schreiben, sry..