mal noch ein Gedanken zu eurer Verlosung!!! und besonderen Fairniss!!!
Empfänger von ALG II (Hartz4) dürfen an keinen Verlosungen teilnehmen!!!!
Also kein Lotto, kein Bingo, .....
Das ja wirklich fair allen Fusionisten gegenüber...Wenn ihr alle Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern den Zutritt auf diese Weise verweigert... bleiben sicher noch Karten übrig
bye
Bist Hartz4?? Bleibst hier!!!
Re: Bist Hartz4?? Bleibst hier!!!
das ist Blödsinn, denn Du kannst ja nur etwas gewinnen, was Du auch bezahlst. Du bekommst einen Gegenwert und kaufst im Grunde ne Eintrittskarte. Doof nur, dass ein Computer entscheidet, wer überhaupt das Recht dazu hat....
Re: Bist Hartz4?? Bleibst hier!!!
ne ne...
find gerade den Paragraphen nicht,, sonst würde ich zitieren...
aber ganz klar gibt es ein Gesetz das allen Empfängern von staatlichen Hilfen die Teilnahme an Glücksspielen verbietet.
und da gibt es keine Ausnahme ob das Spiel erst oder im nachhinein Geld kostet
War ja auch nur mal so eine Anmerkung. In weiweit das in der Realität kontrolliert wird entzieht sich meiner Kenntnis
find gerade den Paragraphen nicht,, sonst würde ich zitieren...
aber ganz klar gibt es ein Gesetz das allen Empfängern von staatlichen Hilfen die Teilnahme an Glücksspielen verbietet.
und da gibt es keine Ausnahme ob das Spiel erst oder im nachhinein Geld kostet
War ja auch nur mal so eine Anmerkung. In weiweit das in der Realität kontrolliert wird entzieht sich meiner Kenntnis
Re: Bist Hartz4?? Bleibst hier!!!
Nein, es gibt kein solches Gesetz.
Es gab ein Grundsatzurteil vom 05.05.2011 (Az. 81 O 18/11) vom LG Köln, das sich auf Sportwetten bezog. Bei diesem ging es um Einsätze, die "in keinem Verhältnis zum Einkommen" der Spieler stehen. Daher wurde eine Ausdehnung auf normale Lotto-Ziehungen befürchtet. Mittlerweile hat das OLG Köln das Urteil aber schon längst wieder kassiert.
Für eine kostenfreie Verlosung einer Verkaufsoption würde dies nicht gelten; insbesondere ist das nebensächlich, weil der Kulturkosmos kein Wettbüro ist und der Kläger im og Fall ein maltesischer Konkurrent von Westlotto war, nur so zur Info.
Es gab ein Grundsatzurteil vom 05.05.2011 (Az. 81 O 18/11) vom LG Köln, das sich auf Sportwetten bezog. Bei diesem ging es um Einsätze, die "in keinem Verhältnis zum Einkommen" der Spieler stehen. Daher wurde eine Ausdehnung auf normale Lotto-Ziehungen befürchtet. Mittlerweile hat das OLG Köln das Urteil aber schon längst wieder kassiert.
Für eine kostenfreie Verlosung einer Verkaufsoption würde dies nicht gelten; insbesondere ist das nebensächlich, weil der Kulturkosmos kein Wettbüro ist und der Kläger im og Fall ein maltesischer Konkurrent von Westlotto war, nur so zur Info.